Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1 Allgemeines

§1.1 Betreuung

SPAZI verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen.

§1.2 Preise 

Es gelten die auf der Website publizierten Preise. SPAZI behält sich vor die Preise jederzeit anzupassen. Sofern keine Preise zu einem bezogenen Angebot vorhanden sind muss in Absprache mit dem Kunden ein Preis abgemacht werden. 

§1.3 Konditionen und Spesen

Grundsätzlich sind alle anfallenden Kosten vor der Betreuung zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bar, Überweisung/Einzahlung oder per Twint

§1.4 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei von SPAZI aufgenommen werden darf. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser es handelt sich um einen tierärztlichen Notfall. Tierhalter und -eigentümer erklären sich damit einverstanden, dass SPAZI Fotos ihrer Tiere auf der Website veröffentlichen darf. Sollte ein Kunde damit nicht einverstanden sein, kann eine explizite schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

§1.5 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlichen und schriftlichen Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Kunden und SPAZI wirksam.

§1.6 Haftungsausschluss, Versicherung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechender Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden vorausgesetzt. SPAZI haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

§1.7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SPAZI ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und SPAZI ist ausschliesslich in 5212 Hausen.

§2 Hundebetreuung, Tages- und Ferienhunde

§2.1 Aufnahme

Vor der ersten Betreuung wird mit Hund und Hundehalter ein Probespaziergang unternommen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Probetag vereinbart. 

§2.2 Gesundheit

Der Hundehalter ist verpflichtet, SPAZI über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Läufigkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen. SPAZI verpflichtet sich alle notwendigen und erwähnten Medikamente dem Tier zu verabreichen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, entscheidet SPAZI nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.

§2.3 Haftung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechender Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden verlangt.
Hunde werden maximal zu Dritt gehalten. Die Kundschaft erklärt sich ausdrücklich mit dieser Haltungsform einverstanden und ist sich der Risiken bewusst, die diese Haltungsform beinhalten kann, z.B. Verletzungen durch Spiel oder Rauferei. Dies gilt ebenfalls während des Spazierdienstes.
SPAZI übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Hundes, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust eines Hundes, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. SPAZI übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verletzungen dritter Hunde, die von dem betreuenden Hund verursacht wurden.

§2.4 Konditionen und Annullationen

Annullation von Tageshunden und Spazierdienst müssen spätestens am Vortag bis 18:00 bekannt gegeben werden, ansonsten werden 50% der Betreuungskosten verrechnet. Sollte die Annullation am selben Tag stattfinden, werden die Betreuungskosten zu 100% weiterverrechnet.
Wird das betreute Tier vom Tierhalter früher als vereinbart zurückgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Kosten.

§3 Katzen- und Kleintierbetreuung

§3.1 Aufnahme

Vor der ersten Betreuung des Tieres wird ein Treffen mit der Tierhalter vereinbart. Bei diesem Treffen muss der Tierhalter alle notwendigen Informationen an SPAZI weitergeben, dass die Versorgung des Tieres gewährleistet werden kann.

§3.2 Gesundheit

Der Tierhalter ist verpflichtet, SPAZI über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Rolligkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen. SPAZI verpflichtet sich alle notwendigen und erwähnten Medikamente dem Tier zu verabreichen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Tierhalter nicht erreicht werden, entscheidet SPAZI nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.

§3.3 Haftung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden während der gesamten Betreuungsdauer.
SPAZI übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Tieres, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust des Tieres, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Ebenfalls wird keine Haftung für Verletzungen dritter Tiere übernommen, die von dem betreuenden Tier verursacht wurden.

§3.4 Konditionen und Annullationen

SPAZI setzt voraus, dass Futter und alle weiteren notwendigen Materialien für die gesamte Betreuungsdauer vorhanden und gut zugänglich platziert sind. Sollte weiteres Futter oder Materialien benötigt werden, werden diese an den Tierhalter weiterverrechnet, sowie allfällige Beschaffungskosten.

Bei Katzen- und Kleintierbetreuung ist die Stornierung wie folgt mölgich: 3 Tage vor Betreuungsbeginn ist die Stornierung kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von 2 Tagen vor Betreuungsbeginn werden 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung 1 Tag vor Betreuungsbeginn ist der volle Betrag zu zahlen. Ist der Tierhalter früher als vereinbart zurück, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Kosten.